1. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Lieferung gilt als zustande gekommen, wenn Senstech AG die Lieferung ausführt oder die Annahme durch Versand der Auftragsbestätigung erklärt. Die Vornahme der Lieferung durch Senstech AG bedeutet keine Anerkennung abweichender Bedingungen des Käufers.
2. Angebote
Angebote von Senstech AG sind während 30 Tagen nach dem Ausstelldatum gültig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist im Angebot genannt wird.
3. Preise
Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vermerkt ist, rein netto, ab Werk (EXW gemäss Incoterms® 2010), ohne Verpackung und Mehrwertsteuer. Allfällige Zölle, Steuern, Abgaben aller Art, die ausserhalb des Verkäuferlandes im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft erhoben werden, trägt der Käufer oder hat sie gegen entsprechenden Nachweis Senstech AG zurückzuerstatten, falls diese hierfür leistungspflichtig geworden ist. Sofern nichts anderes vereinbart und in der Auftragsbestätigung entsprechend festgelegt wird, hat der Käufer sämtliche Bankspesen, wie sie im Zusammenhang mit Akkreditiven, Bankgarantien, Inkassi, Einlösung von Dokumenten, allfälligen Wechselstempeln usw. anfallen, zu übernehmen. Senstech AG behält sich vor bei Rechnungsbeträgen unter CHF 300.00 einen Bearbeitungszuschlag zu verrechnen.
4. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers gemäss Ziffer 1, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Eine Lieferfrist oder ein Lieferdatum sind nur dann verbindlich, wenn der Käufer seine Verpflichtungen, wie z.B. die Anzahlung, die Eröffnung erforderlicher Akkreditive und ein Nachweis über die Vorlage aller behördlichen Genehmigungen, rechtzeitig erfüllt. Verzögert sich die Lieferung durch einen von Senstech AG nicht zu vertretenden Umstand, so wird Senstech AG eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Der Käufer hat in diesem Fall kein Rücktrittsrecht. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen im Rückstand, so kann Senstech AG ihre Verpflichtungen bis zum Eingang der ausstehenden Zahlung aufschieben und bereits gelieferte Teile zurückfordern.
5. Gefahrenübergang, Transport, Verpackung, Versicherung
Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit deren Bereitstellung zum Versand an den Käufer über. Sofern der Käufer in seiner Bestellung keine Versandart vorgibt, wird Senstech AG jene Transportart wählen, welche die Einhaltung der Fristen und den sachgerechten Transport der Ware sicherstellt. Die Versicherung des Transports ist Sache des Käufers. Unabhängig davon, ob Senstech AG für Transport und Versicherung sorgt, hat der Käufer die damit verbundenen Kosten zu bezahlen.
6. Zahlung
Die Zahlung wird mit der Bereitstellung der Produkte zum Versand fällig, es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung. Die vom Käufer geleisteten Anzahlungen werden auf den Lieferpreis angerechnet. Sie sind kein Reuegeld, dessen Preisgabe den Käufer zur Vertragsauflösung berechtigt. Nimmt der Käufer die Lieferung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat er dennoch die vom Lieferzeitpunkt abhängigen Zahlungen zu leisten. Für die ausstehenden Zahlungen werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Wegen eventueller Gegenansprüche kann der Käufer Forderungen von Senstech AG weder zurückhalten noch gegen diese aufrechnen.
7. Gewährleistung
Senstech AG gewährleistet dem Käufer die einwandfreie Beschaffenheit und Tauglichkeit seiner Produkte im Rahmen seiner technischen Spezifikationen. Für Teile, die als Sicherheitsteile im Sinne der Maschinenrichtlinie der EU eingesetzt werden, wird nur nach vorgängiger Absprache eine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung von Senstech AG bleibt auf den Ersatz oder die Reparatur der schadhaften Teile und auf Ursachen, die vor dem Gefahrenübergang gesetzt wurden, beschränkt. Die Haftung für direkte und indirekte weitere Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, insbesondere ist kein Schadenersatz wegen Betriebsausfalls usw. geschuldet.
Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar beim Empfang auf Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Allfällige derartige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen und Beweise sicherzustellen. Produktemängel können während der ganzen Gewährleistungsdauer jederzeit vor und/oder nach Verarbeitung und/oder dem Weiterverkauf gerügt werden, sie sind jedoch nach Bekanntwerden ohne Verzug und unter Beilage des schadhaften Teils schriftlich zu rügen. Der Käufer kann sich auf diese Gewährleistungsbedingungen nur berufen, wenn er nachweist, dass die Mängel trotz sachgemässer Montage und Benutzung entstanden sind. Die Gewährleistung erlischt auf alle Fälle, wenn der Käufer Mängel selbst behebt.
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Absendung bei Senstech AG. Die Gewährleistungsfrist für die als Gewährleistung gelieferten Ersatzteile oder instandgesetzten Teile endet wie die Frist der ursprünglich gelieferten Produkte. Senstech AG behält sich vor, bei Rücklieferungen und Funktionsprüfungen ohne Gewährleistungsanspruch den Bearbeitsungsaufwand in Rechnung zu stellen.
8. Einschränkung Verwendungszweck und Wiederverkauf
Der Käufer verpflichtet sich die erworbenen Produkte nicht für die Herstellung oder die Verwendung von nuklearen, biologischen oder chemischen Waffen (ABC-Waffen) oder von Trägersystemen zu verwenden und diese nicht an Länder, juristische Gesellschaften und Personen auf Embargo- und Boykottlisten abzutreten.
9. Verletzung von Geistigem Eigentum
Sofern Ansprüche aus gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten an von Senstech AG gelieferten, vertragsmässig genutzten Produkten erhoben werden, wird Senstech AG diese Ansprüche prüfen und gegebenenfalls nach Ihrer Wahl auf Ihre Kosten entweder ein Nutzungsrecht für das Produkt erwirken, das Produkt so ändern, dass das Schutz- bzw. Urheberrecht nicht verletzt wird oder das Produkt austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, wird Senstech AG das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Weitergehende Ansprüche gegen Senstech AG sind ausgeschlossen. Ziffer 10 (Sonstige Haftung) bleibt jedoch ebenso unberührt, wie das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag.
10. Sonstige Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Käufers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produktehaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar ist schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH.
Diese AGB sind auch auf Englisch verfügbar. Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige Fassung.